Blutspende: Ende der Diskriminierung in Sicht
Quickie vom 16. März 2023, eingestellt von Rian
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Heute hat der Bundestag eine Änderung des
Transfusionsgesetzes beschlossen, die die Diskriminierung schwuler und
bisexueller Männer sowie trans* Personen bei der Blutspende beenden
könnte. Das neue Gesetz sieht vor, dass künftig das individuelle
Sexualverhalten und nicht wie bisher die sexuelle Orientierung und
geschlechtliche Identität über die Zulassung zur Blutspende entscheidet.
Dazu erklärt Alva Träbert, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und
Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):
Der LSVD begrüßt die
Entscheidung des Bundestags, das Transfusionsgesetz zu ändern und damit
auch in Deutschland endlich diskriminierungsfreies Blutspenden zu
ermöglichen. Künftig soll das Infektionsrisiko auf Grundlage des
jeweiligen individuellen Sexualverhaltens bewertet werden, ohne
Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen
Identität der spendewilligen Person und ihrer Partner*innen. Damit
könnte die diskriminierende Blutspendepraxis bald ein Ende haben. Die
Bundesärztekammer muss die Hämotherapierichtlinie innerhalb weniger
Monate an die neuen Vorgaben des Transfusionsgesetzes anpassen.
Viel
zu lange schon halten die Bundesärztekammer und andere zuständige
Stellen an überholten Vorstellungen von schwuler, bisexueller und trans*
Sexualität fest und tragen damit zur anhaltenden Stigmatisierung
queerer Menschen bei. Es ist höchste Zeit, dass die geltenden Regelungen
an den aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand angepasst werden.
Die Einteilung von Spender*innen in an sexueller Orientierung und
geschlechtlicher Identität orientierte Risikogruppen stammt aus einer
Zeit, in der die Wissenschaft bezüglich HIV und anderer
Infektionskrankheiten nur relativ wenig Kenntnisse zur Übertragung, zur
Diagnose und zu Schutzmöglichkeiten hatte. Mit modernen Testverfahren
und einer Bewertung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens kann
die Sicherheit von Blutprodukten inzwischen längst sichergestellt
werden, ohne Spender*innen in diskriminierende Risikogruppen
einzuteilen.
Dass Spender*innen anhand ihres individuellen
Risikoverhaltens ausgewählt werden müssen, fordert der LSVD seit vielen
Jahren. So können Risikospender*innen sogar besser erkannt werden als
durch den bisherigen pauschalen Ausschluss oder die Rückstellung
bestimmter Risikogruppen. Blutspenden könnten durch die Gesetzesänderung
somit nicht nur diskriminierungsfreier, sondern auch sicherer werden.
Blut spenden zu dürfen ist auch eine Frage der sozialen Teilhabe – in
medizinischen Notlagen lebensrettende Hilfe zu leisten ein Akt der
Solidarität mit unseren Mitmenschen. Es ist Zeit, dass wir alle zu
dieser Fürsorge das Recht haben.
Quelle: LSVD
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